Schon in den 60ern und Anfang der 70er Jahre, lange bevor die Rothsteige offiziell zum Wochenendgebiet erklärt wurde, war sie so etwas wie ein Geheimtipp für Freizeit und Wochenende.
Zu dieser Zeit hatte die Gemeindeverwaltung Leistadt für alles, was in Leistadt oder um Leistadt herum gebaut wurde, noch das alleinige Besimmungsrecht.
So konnte damals noch ein Grundstück für ca. 2 DM pro Quadratmeter und die dazugehörige Baugenehmigung per Handschlag vom Grundstücksverkäufer erworben werden. Das hatte damals alles seine Richtigkeit.
Das Gewann Rothsteige oberhalb von Leistadt mit ca. 90% Weinbergen und Obstbäumen, direkt am Waldrand gelegen, mit freier Sicht bis in die Rheinebene und dennoch abseits von Lärm und Hektik, war gerdezu ideal für viele Städter als Freizeit- und Erholungsgebiet. Ein echter Geheimtipp also. Dieser blieb nicht lange geheim.
Die Folge war ein immer größer werdender Wildwuchs an Wochenendhäusern, mehr geduldet als genehmigt. Diese ungewisse Zeit wurde durch die Eingemeindung von Leistadt nach Bad Dürkheim 1969 beendet.
Die Stadtverwaltung Bad Dürkheim sah es daher als dringend notwendig an, einen Bebauungsplan für alle Wochenendgebiete aufzustellen, um die mehr oder weniger illegalen Bebauungen in legale und geordnete Bahnen zu lenken.
Von Seiten der Stadtverwaltung, so erzählt man sich, ging man davon aus, dass auf der Rothsteige so etwas wie eine Gartenlaubenkolonie ohne hohe Umzäunung enstehen würde.
Diejenigen aber, die bereits im Besitz eines Grundstücks waren, wollten darauf auch irgendwann einmal ein schönes Wochenedhäuschen mit Übernachtungsmöglichkeit haben. Doch alle Gespräche und Verhandlungen mit den Behörden machten bald klar, das der Einzelne keinerlei Aussicht auf die Realisierung seiner Wünsche hatte.
So kam es am 17. März 1973 zu einem Treffen aller damaligen Wochenendler der Rothsteige. Bei dieser Zusammenkunft wurde die
Interessen-Gemeinschaft Leistadt-Rothsteieg e. V. gegründet.
Mit dieser Gemeinschaft sollten die Meinungen und Interessen der Mitglieder in wirkungsvoller Weise nach außen vertreten werden. Wie erfolgreich diese Gemeinschaft war, ist heute nicht mehr zu übersehen.
Jeder Grundstückseigentümer der Gemarkung Leistadt-Rothsteige kann Mitglied dieser Gemeinschaft werden.
Versammlung vom 19.05.2023